so führen und so motivieren, daß dadurch
-zielbestimmtes,
-planvolles,
-organisiertes,
-kontrolliertes
Handeln im Unternehmen erreicht wird.
Erscheinungsformen des Managements
Management
Institution
Leiten („Sache“)
Merken Sie sich die Rektion :
1.stammen aus D
2.etw. A als etw. A ansehen
3.etw. A verwenden
4.betraut sein mit D
5.unterscheiden zwischen D
6.etw. A ausüben
7.etw. A übertragen
Funktion
Führen („Person“)
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8.etw. A darstellen
9.etw. A beleuchten
10.j-n A. motivieren
Finden Sie im Text Sätze mit diesen Verben und bestimmen Sie die Zeitformen der Verben.
Bestimmen Sie den Artikel folgender Komposita
Unternehmensleitung Personenkreis Führungsaufgaben
Sprachgebrauch |
Führungskraft |
Weisungsbefugnis |
Führungsfunktionen |
Erscheinungsformen Grundzüge |
|
Managementkonzept |
Managementprozeß Entscheidungsfindung |
|
Leitungsebene Entscheidungsdurchsetzung
Sprachgebrauch
deutschsprachiger Raum
etwas in einem zweifachen Sinn verwenden etwas in zwei Schwerpunkten sehen
i.d.R. : in der Regel weitgehend unabhängig davon
von übergreifender Bedeutung sein
Ordnen Sie folgende Verben den entsprechenden Begriffen zu:
Begriffe |
ausüben |
Entscheidung |
motivieren |
Funktionen |
angeben |
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Ziele |
übertragen |
Management-Funktion an j-n A |
betraut sein |
mit Leitungs –und Führungsfunktionen |
setzen |
Grundzüge |
verwenden |
Menschen |
finden |
Formulieren Sie die Aussagen im Text um:
z.B.: Innerhalb dieser Personengruppe wird zwischen - Top-Management
-Middle Management und
-Lower Management unterschieden. (Passivkonstruktion ) Innerhalb dieser Personengruppe unterscheidet man zwischen --Top-Management
-Middle-Management und
-Lower-Management. ( Aktivkonstruktion)
1.Die Aufgaben des Managers werden in der Regel in zwei Schwerpunkten gesehen: Leitung; Führung.
2.Die Management-Funktion kann von den Vorgesetzten an jeweils Verantwortliche übertragen werden.
Diese Sätze kann man anders formulieren:(gebrauchen Sie dabei Infini-
tiv Passiv mit Modalverb)
1.Es lassen sich einige charakteristische Grundzüge angeben, die den Inhalt und die Bedeutung von Management näher beleuchten.
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2.Management bezeichnet gleichzeitig die Funktionen eines Vorgesetzten, die sich in Leitungsund Führungsfunktionen unterscheiden lassen.
Beantworten Sie die Fragen:
1.Was versteht man unter Management als Funktion?
2.Welche Leitungsebenen lassen sich unterscheiden?
3.Wie läßt sich Management als Funktion definieren?
4.Wie erfolgt die Delegation von Verantwortung und Weisungsbefugnis?
5.In welchen Schwerpunkten werden die Aufgaben des Managers angesehen?
6.Welche Grundzüge sind für das Managementkonzept von übergreifender Bedeutung?
7.Wie will Management die Menschen führen und motivieren, dass dadurch
erfolgreiches Handeln im Unternehmen erreicht wird?
8. Was sind die Voraussetzungen erfolgreichen Handelns im Unternehmen?
Bitte lesen Sie den folgenden Text und markieren Sie alle Komposita. Analysieren Sie, woraus diese Komposita bestehen.
Personalmanagement
Mit Personalmanagement, Personalwesen oder Personalwirtschaft wird der Aufgabenbereich des Managements bezeichnet, der sich mit den Problemen des Einsatzes des arbeitenden Menschen im Betrieb und seines Beitrages zur betrieblichen Leistungserstellung beschäftigt. Dazu gehören
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auch Personalplanung, Personalbeschaffung, Personaleinsatz, Personalqualifizierung u.a.m. Insgesamt umfaßt das Personalmanagement alle mitarbeiterbezogenen Entscheidungen zur Verwirklichung der strategischen Unternehmensziele.
Das Personalmanagement hat im Betrieb die Aufgabe, das organisatorische System des Unternehmens zu gestalten (dazu zählen die Arbeitsorganisation, die Lohngestaltung, die Personalentwicklung und die Personalverwaltung) und das Verhalten der Unternehmensmitglieder im Interesse des Unternehmens zu steuern.
Personalmanagement als wissenschaftliches Fach an Hochschulen untersucht die Bedingungen, Probleme und Konsequenzen, die sich im betrieblichen Prozeß zwischen Mensch und Arbeit ergeben. Diese Forschung sollte interdisziplinär erfolgen, denn auch Erkenntnisse aus der Psychologie, der Rechtswissenschaft, der Soziologie u.a. Wissenschaften spielen neben der Betriebswirtschaftslehre eine wichtige Rolle im Personalbereich.
Um die Aufgaben des Personalmanagements erfüllen zu können, sind vieifältige Kenntnisse sowohl aus der betrieblichen Personalpraxis als auch aus unterschiedlichen Wissenschaftsgebieten notwendig. Zu den Grundlagen gehören das Arbeitsrecht, die Verfahrenstechniken und die Verhaltenswissenschaften.
Zu dem Bereich Arbeitsrecht zählen u.a. das Betriebsverfassungsgesetz, das Mitbestimmungsgesetz, das Tarifrecht, das Arbeitsvertragsrecht, die Arbeitszeitordnung und das Kündigungsschutzgesetz.
Bei den Verfahrenstechniken sind u.a. die Arbeitsbewertung, die Personalplanung, die Personalbeschaffung, die Personalauswahl, die Personalentwicklung oder die Arbeitsgestaltung zu beachten.
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